Ausstiegsverbot am Grünen Turm, Zugang nur von der Talseite. Neutouren sind nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich. Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nordschwarzwald notwendig., Ausstiegsverbot am Grünen Turm, Zugang nur von der Talseite. Neutouren sind nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich. Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nordschwarzwald notwendig.
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 24. März 2022
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zuletzt aktualisiert am 04. Mai 2022